Sendung 600 vom 24.11.2022
Hallo Liebe Zuschauerinnen
Der Bundestag beschloß am 10. November das Gesetz zur sogenannten Triage (Paragraph 5c Infektionsschutzgesetz – IfSG). 366 Parlamentarier stimmten für den Entwurf der Ampelkoalition, 284 votierten dagegen, fünf enthielten sich. Mit der Triage, die sich mit „Aussonderung“ oder „Selektion“ übersetzen läßt und ihren Ursprung in der Militärmedizin hat, entscheiden Ärzte über Leben und Tod. Wer wird an das letzte auf einer Intensivstation vorhandene Beatmungsgerät angeschlossen und darf weiterleben, welchem schwer Lungenkranken wird das Beatmungsgerät mit der sicheren Folge seines Todes verwehrt?
In der kalten und menschenverachtenden Logik eines Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) ist es eine alternativlose, unumgehbare „Zuteilungsentscheidung“. Die Triage hält überall dort Einzug, wo medizinische Geräte, Operationssäle und ärztliches Fachpersonal knapp sind und nicht alle Patienten notfallbehandelt werden können. Noch ist sie auf die im Infektionsschutzgesetz benannten pandemischen Atemwegs- und Lungenerkrankungen beschränkt. Sozial- und Behindertenverbände aber gehen davon aus, daß im Gesundheitswesen fortan „darwinistisches Gedankengut“ neue Gesetze „zur Selektion der Stärkeren“ befördern werden, wie das „Forum behinderter Juristinnen und Juristen“ in der Anhörung zum Gesetzesentwurf am 19. Oktober zu bedenken gegeben hat.
Das Bundesverfassungsgericht schrieb am 16. Dezember 2021 der Bundesregierung ins Stammbuch, „unverzüglich“ eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die alle von einer Triage-Entscheidung betroffenen behinderten Menschen vor Ausgrenzung bewahrt. Es berief sich dabei auf Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“). Berlin ließ sich bis zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs zehn Monate Zeit, um ihn dann ohne jede öffentliche Debatte mit großer Hast in zwei 45-minütigen Sitzungen am 13. Oktober und am 10. November durchs Parlament zu peitschen. Unter Ausblendung aller anderen Kriterien, ist nun für die Gewährung medizinischer Hilfe allein die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten“ maßgeblich. Explizit heißt es im neuen Paragraphen 5c IfSG, daß die Behinderung eines Menschen keinen Einfluß auf die Abwägung im Einzelfall haben soll. Gleichzeitig sollen aber Neben-, Begleit- und Vorerkrankungen („Komorbiditäten) bei der Bemessung der Überlebenschancen miteinbezogen werden.
Die Behindertenverbände, wie die Caritas-Behindertenhilfe, widersprachen dieser Gesetzesfassung, „da Menschen mit Behinderung, Menschen im Alter, Kinder und Jugendliche mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung und andere vulnerable Personengruppen, die beispielsweise unter mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden“, über die Einbeziehung der Komorbiditäten benachteiligt würden. Sören Pellmann (Partei „Die Linke“) wies in seiner Bundestagsrede darauf hin, daß bei der Entscheidung über Leben und Tod in Zukunft das Prinzip „Survival of the fittest“ den Ausschlag gebe.
Die Debattenredner der Ampelkoalition versuchten sich in ihren Beiträgen von jeglicher politischen und moralischen Verantwortung für die Ressourcenknappheit an Krankenhäusern freizusprechen. Exemplarisch: der Abgeordnete Till Steffen von den Grünen: Es handele sich um eine Ausnahmesituation, in der man nur die Wahl habe „zwischen zwei Entscheidungen, die beide falsch sind“, aber das Verfassungsgericht wolle eben eine Regelung.
Auf die naheliegende Antwort, daß es gar keine Triage-Situationen geben würde, wenn die Intensivmedizin nicht durch die profitorientierten Krankenhausreformen der letzten Jahrzehnte kaputtsaniert worden wäre, kam kein Parlamentarier. Von Oktober 2020 bis Oktober 2021, also in der Hochzeit der Corona-Pandemie, sank die Zahl der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten von 27.000 auf 22.000, wie die „Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin“ (Divi)“ meldete. Die Lage im nächsten Jahr verheißt eine weitere Verschlechterung medizinischer Leistungen. In den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen klafft für 2023 ein zweistelliges Milliardenloch, das Lauterbach mit dem Abbau von 20.000 Pflegearbeitsplätzen, Umstellung auf „ambulante Maßnahmen“ und Erhöhung der Versichertenbeiträge stopfen will.
Was bedeuten diese Zahlen in der Praxis? Davon ausgehend, daß bei einer Pandemie 27000 Menschen intensivmedizinisch behandelt werden müssen, jedoch nur 22000 Betten zur Verfügung stehen, werden 5000 Menschen per Gesetz – d. h. von Staats wegen – getötet!
Und zwar genau die, mit einer geringeren „Überlebenschance“ als die anderen. Die Ampel hat also ein Gesetz zum staatlich verordneten und gezielten Töten von Menschen beschlossen, denn um nichts Anderes geht es. Im dritten Reich, bei den Nazis, gab es so etwas auch schon einmal. Nur nannte man es damals weniger blumig Euthanasie!
Durch den Ausbruch des 2. Weltkrieges kam es zu Lebensmittelknappheit. Die Zahl der Verwundeten und Kranken stieg täglich an – so schnell wie die der benötigten Ärzte und des Pflegepersonals. Zu diesem Zeitpunkt waren Kranke und Behinderte „Ballastexistenzen“, unnötige Esser, die niemandem nutzten, sondern nur viel Geld und Platz wegnahmen. So wurde die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens beschlossen. Der sogenannte „Euthanasiebefehl“, wohl der einzige Befehl zur Tötung, den Hitler persönlich unterschrieben hat, wurde Ende Oktober 1939 ausgegeben und auf den 1. September 1939 zurückdatiert. Dieses geheime Ermächtigungsschreiben wurde Grundlage des „Euthanasie“-Programms (Zitat): „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
Die „Auswahl“ der Opfer erfolgte durch ärztliche Gutachter der Organisation „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“. Die Anstalten bekamen Meldebögen, in denen sämtliche Patienten aufzulisten waren, die unter einer Reihe von nicht heilbaren Krankheiten litten. Zusätzlich wurden Patienten mit Anstaltsaufenthalt von fünf Jahren, kriminelle Geisteskranke, Nicht-Deutsche oder „Nicht-Artverwandte“ gemeldet. Die Gutachter entschieden über Leben und Tod, allerdings ohne jemals die Patienten gesehen oder untersucht zu haben.
Gewisse „Parallelen“ zum Heute sind unverkennbar, denn auch das Triagegesetz sondert Schwerstkranke zu Gunsten von leistungsfähigeren und Jüngeren aus. 77 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges hat die BRD wieder ein Gesetz zum gezielten Genozid beschlossen.
Das es auch anders gehen kann haben Länder wie beispielsweise Kuba, die DDR oder Venezuela und die UDSSR gezeigt, in denen jeder Bürger einen freien Zugang zur medizinischen Versorgung hat bzw. hatte. Dies muß eigentlich erst recht für die ach so „fortschrittliche“ BRD gelten! Anstatt Menschen zu töten muß das Gesundheitssystem so ausgebaut werden, daß jeder Bürger im Land behandelt wird und keiner abgewiesen werden muß. Das sollte das Ziel für die Politik sein und nichts anderes!
Doch in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem kennt man keinen Humanismus sondern nur Opfer und Geschädigte; es sei denn man gehört zu der Hand voll Superreichen.
Die Menschen in diesem Land müssen dagegen aufstehen und dafür Kämpfen um dies zu ändern, damit kein Mensch durch die Euthanasiegesetze der Ampelregierung sein Leben verliert.
Wir sehen uns zur nächsten Sendung wieder.