Sendung 557 vom 02.09.2021
Willkommen liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!
Mit dem endgültigen Abzug der westlichen Truppen aus Afghanistan gehen auch zwei Jahrzehnte tödlicher westlicher Angriffe auf Zivilisten sowie systematischer westlicher Kriegsverbrechen am Hindukusch zu Ende.
Die westlichen Streitkräfte, die jetzt wohl endgültig aus Afghanistan abziehen, haben bei ihren Operationen am Hindukusch bis zuletzt regelmäßig eine hohe Zahl an Zivilisten umgebracht. Die Opferstatistiken der Vereinten Nationen ordnen etwa von den 3.804 Zivilisten, deren Tod durch Kriegshandlungen im Jahr 2018 verläßlich dokumentiert wurde, mindestens 1.185 Angriffen der diversen Truppen zu, die auf Seiten der Regierung in Kabul kämpften; mindestens 406 von ihnen kamen demnach bei Einsätzen westlicher Militärs ums Leben. Im Jahr 2019 stieg die Zahl der zivilen Todesopfer westlicher Truppen auf mindestens 559; ein Rückgang ließ sich erst nach dem US-Abzugsabkommen mit den Taliban im Februar 2020 konstatieren. Immer wieder haben die westlichen Streitkräfte Luftangriffe durchgeführt, die wegen ihrer eklatanten Opferzahl zum Gegenstand der internationalen Medienberichterstattung wurden. Im Juni 2007 etwa kamen bei einem Luftangriff in der Provinz Helmand, dem letzten in einer langen Serie an Bombardements, bis zu 80 Menschen, die meisten von ihnen Zivilisten, zu Tode. Am 5. Mai 2019 starben bei einem US-Bombardement angeblicher Drogenlabore mindestens 30, vermutlich 60 oder gar mehr Zivilisten. Während die USA behaupten, es habe sich um Taliban gehandelt, beklagt die UNO hingegen den Tod von zivilen Arbeitern, Frauen und Kindern.
Die Liste ließe sich verlängern. Sie umfaßt nicht zuletzt das gezielte Bombardement einer großen Anzahl von Zivilisten, das am 4. September 2009 vom deutschen Oberst Georg Klein befohlen wurde. Die Bomben trafen Hunderte Menschen, die sich bei einem feststeckenden Tanklastwagen eingefunden hatten, um Benzin für ihre Familien abzuzweigen; über hundert Zivilisten kamen zu Tode. Klein hatte den Luftangriff gegen ausdrückliche Warnungen der US-Piloten angeordnet, die darauf hingewiesen hatten, es handele sich bei der versammelten Menschenmenge offensichtlich nicht um Aufständische. Abgesehen von Luftangriffen sind Zivilisten oft bei Operationen von – häufig US-amerikanischen – Spezialkräften zu Tode gekommen. Erst vor kurzem berichtete der Potsdamer Militärhistoriker Sönke Neitzel unter Berufung auf umfangreiche Interviews mit deutschen Afghanistan-Veteranen von außergewöhnlich hohen zivilen Opferzahlen: „Wenn bei Operationen der amerikanischen Spezialkräfte Zivilisten auch mal im dreistelligen Bereich umkamen, nahm man das hin.“ Regelmäßig am Hindukusch im Einsatz waren auch Trupps des deutschen Kommando Spezialkräfte (KSK). Ob und, wenn ja, zu wie vielen zivilen Opfern diese Einsätze führten, ist aufgrund der strikten Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung nicht bekannt.
Zahlreiche zivile Todesopfer forderten auch die US-Drohnenattacken, die vor allem US-Präsident Barack Obama dramatisch ausweitete. Die Zahl der Todesopfer wird mit zwischen 4.100 und über 10.000 angegeben, die Zahl der nachweislich zivilen Todesopfer mit 300 bis 900. Laut Recherchen der Onlineplattform The Intercept dürfte diese Zahl zu niedrig sein. Wie The Intercept bereits im Oktober 2015 unter Berufung auf Dokumente berichtete, die ein Whistleblower übergeben hatte, fanden sich unter den mehr als 200 Todesopfern einer US-Drohnenkampagne von Januar 2012 bis Februar 2013 im Nordosten Afghanistans lediglich 35, die auf US-Ziellisten verzeichnet waren. Während fünf Monaten lag der Anteil derjenigen, die ungeplant mit Drohnen umgebracht wurden, bei fast 90 Prozent. Daniel Hale, der Whistleblower, der den Einblick in die Abgründe der US-Drohnenmorde ermöglichte, wurde im Juni zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Angaben, die der Vorbereitung von Drohnenattacken dienten – Mobilfunkdaten von Verdächtigen etwa -, wurden auch von deutschen Stellen an US-Einheiten weitergegeben. Die Bundesrepublik ist damit in die US-Drohnenmorde involviert.
Zu der hohen Zahl ziviler Todesopfer im Rahmen von Kriegsoperationen kommen gezielte Morde ohne jeden Anlaß hinzu. So belegt ein im Herbst 2020 veröffentlichter Untersuchungsbericht, daß Angehörige australischer Spezialkräfte mindestens 39 Afghanen gänzlich willkürlich umbrachten. Auf einem Video ist beispielsweise dokumentiert, wie ein australischer Soldat einen wehrlos in einem Kornfeld liegenden afghanischen Zivilisten mit drei Schüssen aus nächster Nähe ermordete. Dem Untersuchungsbericht zufolge handelt es sich bei diesen Morden an unbewaffneten Zivilisten außerhalb jeglichen Kampfgeschehens um ein Initiationsritual, mit dem neue Mitglieder der australischen Spezialeinheit ihre angebliche soldatische Eignung unter Beweis stellen mußten. Die Praxis wurde demnach „blooding“ genannt. Morde außerhalb des Kampfgeschehens werden auch US-Soldaten vorgeworfen. So berichtet der Militärhistoriker Neitzel, laut Berichten deutscher Militärs seien „selbst hartgesottene Soldaten des KSK“ (Kommando Spezialkräfte) „erschüttert“ gewesen, „als ihnen Amerikaner nonchalant davon berichteten, wie sie gefangene Taliban exekutierten“. Auch für Morde britischer Spezialkräfte an afghanischen Zivilisten liegen klare Hinweise vor. Konsequenzen hatten die Willkürmorde für die westlichen Soldaten fast nie.
Kaum aufgeklärt und stets straflos sind nicht zuletzt zahllose Fälle der Verschleppung Verdächtiger in Foltergefängnisse im Rahmen des „Anti-Terror-Kriegs“ seit dem Herbst 2001. Die Praxis betraf auch Afghanistan, wo Personen, die – zutreffend oder unzutreffend – jihadistischer Terroraktivitäten bezichtigt wurden, aufgegriffen, in Verliese verschleppt und dort brutal gefoltert wurden. Nach Erkenntnissen des Internationalen Strafgerichtshofs kann bei mindestens 54 Personen klar aufgezeigt werden, daß Angehörige der US-Streitkräfte in Afghanistan sie folterten, mißhandelten sowie sexualisierte Gewalt an ihnen verübten. Dieselben Verbrechen an 24 Personen lassen sich dem IStGH zufolge auch CIA-Mitarbeitern nachweisen. Zumindest in einige der Fälle ist die Bundesrepublik involviert: Deutsche Stellen lieferten den USA nicht nur Informationen, die zur Verschleppung und Festsetzung auch deutscher Staatsbürger führten; Mitarbeiter mehrerer deutscher Geheimdienste (Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz) wie auch Polizeibehörden (Bundeskriminalamt) verhörten Verschleppte in afghanischen Folterkerkern, darunter Khaled el-Masri aus Ulm und Ahmad S. aus Hamburg. Berichte von Murat Kurnaz aus Bremen, er sei in einem US-Lager in Kandahar nicht nur festgehalten und gefoltert, sondern auch von KSK-Soldaten geschlagen worden, wiesen die Bundeswehr und die Bundesregierung zurück. Neutralere Zeugen bestätigten Kurnaz‘ Version.
Für die zukünftige Politik der BRD muß die Konsequenz aus all dem sofortiger Austritt aus der NATO und Auflösung der Bundeswehr lauten! Darüber hinaus müssen alle Kriegsverbrechen zur Anklage gebracht und abgeurteilt werden.
Wir sehen uns zur nächsten Sendung wieder.
Quellen: German Foreign Policy