Sendung 238 vom 09.02.2012
Guten Tag liebe Zuschauerinnen und Zuschauer. Ich begrüße Sie zu Folge 238 von „Die Vergessenen dieser Welt!“. Die heutige Sendung ist übertitelt mit: Demokratie?
Die Aussage der Politik, dass Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat ist sollte jedermann zu einem ausgiebigen Lachanfall oder einem Heulkrampf reizen. Viele Ereignisse bestärken einen in der Vermutung, dass es sich bei dem politischen System hierzulande weder um eine echte Demokratie noch um einen echten Rechtsstaat handelt. Hierfür können umfangreiche Beispiele angeführt werden.
Jahr für Jahr dürfen Neonazis in Dresden ungestraft aufmarschieren, ohne dass Politik und „Recht“ etwas dagegen unternehmen, im Gegenteil! Jahr für Jahr werden Menschen, die sich mutig dem braunen Sumpf und Mob entgegenstellen, auf das massivste von den Bundesländern, Politik und dem sogenannten „Rechtsstaat“ verfolgt und diskriminiert.
Mit der Verfolgung (sowie vor allem mit der Art und Weise sowie dem Einsatz illegaler Mittel wie Handyüberwachung) von Antifaschisten setzt das Land Sachsen die Demokratie außer Kraft und macht sich bewusst zum Helfershelfer rechter Gesinnung. Und die hessische Landesregierung? Die macht natürlich mit
Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der hessische Landtag am 1. Februar die Immunität der Linken-Fraktionschefs Janine Wissler und Willi van Ooyen aufgehoben. Sie hatten vor zwei Jahren an der Blockade des Neonazi-Aufmarsches in Dresden teilgenommen. Und die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft den beiden hessischen Linken-Politikern Rädelsführerschaft bei der Blockade einer angemeldeten Demonstration und damit Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Nun soll gegen diese beiden wie gegen unzählige andere, die mit blockiert und Wiederstand geleistet haben, Anklage erhoben werden.
Die parlamentarische Immunität wurde in den letzten 150 Jahren zu einem Rechtsgut, das vor allem zwei Zwecken dienen sollte: Die sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und manchen Festnahmen, die es z. B. im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab). Sowie die Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind. Als Argument für ihre auch im 21. Jahrhundert gegebene Sinnhaftigkeit kann gelten, dass Hitler die Beschlussfassung zum Ermächtigungsgesetz zur (Selbst-)Entmachtung des Reichstages durch vorherige Festnahme von kommunistischen und teilweise auch sozialdemokratischen Abgeordneten abgesichert hatte.
Man sollte also die Frage stellen inwieweit gibt es Parallelen zwischen diesem – damaligen – Verhalten und dem heutigen! Bei der Beantwortung dieser Frage müssen auch die aktuellen Ereignisse um die (in den Medien verniedlichend und minimalisierend) als Terrorzelle bezeichnete Zwickauer Terrorgruppe mit einbezogen werden. Und natürlich ob deren Morde und Verbrechen nicht erst durch die Unterstützung von deutschem Verfassungsschutz und Geheimdienst erst möglich war.
Im Grundgesetzt steht übrigens in Artikel 20: Absatz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. und Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Damit ist alles gesagt, und es bedarf keiner weiteren Äußerung oder Argumentation darüber als was die von der hessischen CDU und FDP bewusst herbeigeführte Entscheidung, sowie alle ihr zugrunde liegenden Vorkommnisse, zu bezeichnen ist.
Auch ein anderer Abschnitt des Grundgesetzes soll kurz erwähnt werden: Artikel 26 Absatz 1: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Daraus ergibt sich dann §80 Stgb: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Unter diesem Gesichtspunkt sollten die gesamten Kriegsbefürwortungen deutscher Regierungen, Politiker und Parlamentarier einmal betrachtet werden. Auch der weltweite (und damit auch deutsche!) Hang Probleme, wieder, mit Krieg zu lösen steht im Gegensatz zu jedem geltenden Recht. Über die Argumentation der Humanität muss wohl nicht besonders hingewiesen werden.
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes! Also ist jede Entscheidung deutscher Regierungen für eine Beteiligung an einem Kriegseinsatz (wie beispielsweise Afghanistan) undemokratisch. Denn das Volk wurde nicht gefragt, ob damit einverstanden ist und konnte hierzu auch nicht NEIN sagen. Und bei Meinungsumfragen sprachen sich 2/3 dagegen aus. Kann es sein, das es genau deswegen auch nicht gefragt wird?
Auch der von Merkel und Sarkozy am 6. Februar in den Raum gestellte Vorschlag eines Sonderkontos, auf dem ein Teil der Staatseinnahmen Griechenlands eingezahlt werden sollen ist ein weiterer Teil eines Gesamtbildes. Dieser Vorschlag stellt die Quasi-Entmündigung eins Staates dar. Erinnert dieses Vorgehen nicht eher an diktatorische Entscheidungen monarchistischer Feudalherrscher des 17. und 18. Jahrhunderts als an die eines demokratischen Rechtsstaates?
Das Grundgesetz wird zertrempelt, die Souverenität ethlicher Staaten quasi aufgehoben, Länder werden angegrieffen, deren Menschen umgebracht, dubiösen Regierungen, bestehend aus Söldnern und Militärs ausgeliefert und deren Ressourcen ausgebeutet. Noch weitere Länder werden eingekesselt und bedroht und als Planung wird sogar deutlich das pazifische Interesse ausgesprochen. Was also geschieht momentan?
Guten Tag
Quellen:
Hessischer Landtag
Frankfurter Rundschau
Tageszeitung Junge Welt