Sendung 459 vom 06.12.2018
Hallo liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!
Ende Oktober beschloss die sogenannte Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt das neue Wohnungsaufsichtsgesetz (Gesetz zur „Beseitigung von Wohnungsmissständen“). Es diskriminiert vor allem arme Schichten und die in dem ostdeutschen Bundesland lebenden Roma. Das Gesetz erlaubt es, Wohnungen allein wegen des Verdachts auf „Überbelegung oder Verwahrlosung“ von den Mitarbeitern der Ordnungsbehörden kontrollieren und auch ohne Gerichtsbeschluss räumen zu lassen.
Dem Gesetz ging eine lange, widerwärtige Kampagne gegen Roma in der Landeshauptstadt Magdeburg voraus. Seit über einem Jahr kommt es im Stadtteil Neue Neustadt zu heftigen Anfeindungen gegen Roma-Familien. Hier leben etwa 15.000 Menschen in Plattenbauten, die größtenteils marode und unsaniert sind, darunter 700 Migranten aus Rumänien, die vorwiegend der Minderheit der Roma angehören.
Ihnen wird vorgeworfen, dass sie für Lärm und Müll sorgen und dass ihre Wohnungen völlig überbelegt seien. Dabei gab es im ersten Halbjahr 2018 gerade einmal neun Anzeigen, davon vier gegen Deutsche, drei gegen sogenannte „Ausländer“ und zwei gegen Unbekannt. Ein ähnliches Wohnungsaufsichtsgesetz besteht schon in Nordrhein-Westfalen, wo seit einiger Zeit Jagd auf Roma, besonders im sogenannten „Problemviertel“ Duisburg-Marxloh, gemacht wird. Dabei wurden bisher dreißig Wohnhäuser von Roma geräumt.
An die Spitze der Hetze gegen Roma in Magdeburg stellte sich Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD). Trümper unterstellt ihnen massenhaften Sozialbetrug und behauptet, ohne konkrete Beweise vorlegen zu können: „Wir werden das Problem nicht lösen, solange der Bund zulässt, dass ich mit 300 Euro im Monat 3.000 Euro im Jahr Steuermittel holen kann.“
Der SPD-Bürgermeister präsentiert dabei nicht nur frei erfundene Zahlen, er verschweigt auch, dass die Roma in Magdeburg in der Regel in Armut leben. EU-Migranten ohne Job erhalten in den ersten fünf Jahren keine soziale Unterstützung in Deutschland. Die Rumänen, die eine schlecht bezahlte Arbeit finden, müssen ihre Jobs mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken, um über die Runden zu kommen.
Nach den Worten von Lutz Trümper kann das verabschiedete Wohnungsaufsichtsgesetz nur eine Übergangslösung sein. Dabei mag man sich nicht vorstellen, was er sich als „finale Lösung“ des Problems vorstellt. Der notorisch rechte Trümper wetterte schon 2015 heftig gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, trat vehement für eine Obergrenze für Flüchtlinge ein und trat aus der SPD aus. Seit 2017 ist er wieder Mitglied.
Die Koalition in Sachsen-Anhalt macht keinen Hehl daraus, dass das Gesetz undemokratisch ist und auf die ärmsten Schichten zielt. Cornelia Lüddemann, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, meinte lapidar zu dem beschlossenen Gesetz: „Man muss dieses Gesetz nicht haben, kann es aber haben.“ Falko Grube von der SPD sprach von „einem wirksamen Instrument für die Kommunen“ und ergänzte euphorisch: „Die Abwägung zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Schutz anderer Mieter ist hervorragend gelungen.“
Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert, wenn auch mit vielen Ausnahmen. Wie auch beim garantierten Grundrecht auf Asyl ist dies der herrschenden Klasse egal. Grundrechte scheinen in diesem Land nur noch für die 10 Prozent zu gelten, die mehr als 60 Prozent des Gesamtvermögens besitzen. Die restlichen 90 Prozent sind egal und haben „Pech gehabt“.
Der Landesbauminister von Sachsen-Anhalt, Thomas Webel (CDU), formulierte sehr deutlich, was das Gesetz bewirken soll: „Die Kommune kann dann mit ihren Ordnungsamts-Mitarbeitern auch gegen den Willen des Mieters oder Vermieters diese Wohnung betreten.“ Er fügte hinzu, dass der Wohnraum grundgesetzlich geschützt sei.
Deshalb brauche es ein Gesetz, wenn man diesem Grundrecht entgegentreten möchte. Offener kann man die antidemokratische Haltung der sachsen-anhaltinischen Koalition nicht zum Ausdruck bringen. Dabei wird sie von allen Parteien unterstützt.
Tatsächlich hat die Regierungskoalition in Magdeburg (und nicht nur dort …) in zahlreichen Fragen die Standpunkte der AfD übernommen. Als die AfD im letzten Jahr im Landtag beantragte, eine Enquete-Kommission „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ zu bilden, stimmte die CDU zu. Ebenso unterstützte die CDU im vergangenen Sommer die Initiative der AfD, dem gemeinnützigen Verein Miteinander e. V., der sich gegen Rechtsextremismus engagiert, die staatlichen Zuschüsse zu entziehen.
Der CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Holger Stahlknecht nannte den Verein in der Magdeburger Volksstimme eine „Marscheinheit der Linken“. Sollte der Verein künftig weiter nur auf rechten Extremismus blicken und nicht auch auf linken, „sehe ich keine Notwendigkeit einer weiteren Förderung“. Stahlknecht liebäugelt mittlerweile sogar öffentlich mit einer Koalition mit der rechtsextremen AfD.
Die Politik gegen Migranten geht einher mit der inneren Aufrüstung. In Sachsen-Anhalt wurde vor kurzem, wie in fast allen Bundesländern, das Polizeigesetz aktualisiert. Verschärft wurde es vor allem mit der Einführung der elektronischen Fußfessel, Meldeauflagen sowie Aufenthaltsgeboten und -verboten.
Dass heute alle Parteien in Sachsen-Anhalt diese rechte, unsoziale Politik unterstützen, ist nicht neu. In den 1990er Jahren hat nicht nur die CDU-FDP-Landesregierung, sondern ab 1994 auch die SPD-Grünen-Minderheitsregierung unter Ministerpräsident Reinhard Höppner eine Politik des sozialen Kahlschlags und der massiven Arbeitsplatzvernichtung betrieben.
Das „Magdeburger Modell„ zeichnete sich nicht nur durch massive Sparmaßnahmen und Lohnkürzungen im Öffentlichen Dienst aus, sondern auch durch die Förderung von Leih-, Teilzeit- und anderen Programmen der Billiglohnarbeit, die später als Vorlage für die Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder dienten.
Die unsoziale Politik seit der Wiedervereinigung ist Wasser auf die Mühlen rechter Gruppierungen, die den Unmut der Bevölkerung in Stimmungsmache gegen Ausländer oder Minderheiten wie der Roma umzulenken versuchen. Schon bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 1998 erhielt die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) fast dreizehn Prozent der Stimmen. Bei der Landtagswahl 2016 wurde die AfD mit 24 Prozent zweitstärkste Partei, und bei der Bundestagswahl 2017 erhielt sie fast 20 Prozent der Zweitstimmen.
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Militarisierung der Polizei. Ob auf Bundes- oder Landesebene scheinen einige Parteien „auf den Zug“ der faschistischen AfD und des grassierenden Rechtsextremismus in diesem Land aufspringen zu wollen.
Dem müssen sich alle progressiven Kräfte dieses Landes konsequent entgegenstellen! Und zwar mit allen Mitteln, bevor es zu spät ist.
Wie sehen uns zur nächsten Sendung wieder.